unterstützt das Netzwerk Pro Tierisches Insulin

Natürliches Insulin für alle Menschen, die es brauchen

Initiative für den Erhalt tierischer Insuline

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Sachverhalt

Fakten

Eine Behandlung mit tierischen Insulinen zeigte einen deutlich positiven Therapieerfolg. Mit Einführung von synthetisch hergestelltem Humaninsulin 1982 wurden zunehmend weniger tierische Insuline verordnet. Der Marktanteil war dadurch so rückläufig, daß nahezu alle Hersteller ihre Produktionen und das Angebot dieser Insuline zum Ende 2001 ersatzlos einstellten. Schon lange vor dem Datum wurden mit tierischem Insulin behandelte Diabetiker umgestellt auf synthetisches Insulin mit dem Argument, daß tierisches Insulin nicht mehr verfügbar sei. Bereits am 26.7.1988 schrieb das Bundesgesundheitsamt (BGA) den Insulinherstellern ab dem 1.10.1988 folgende Einfügung in den Beipackzetteln vor: "Auch nach einem Wechsel von tierischem auf menschliches Insulin sind schwere Unterzuckerungen vorgekommen, die die Patienten nicht deutlich genug herannahen gefühlt haben. Daher muß jede Umstellung auf Humaninsulin medizinisch begründet sein." Während in USA, Canada, England, Indien und der Schweiz die möglichen Risiken für eine Minderheit insulinpflichtiger Diabetiker unter der Behandlung mit gentechnischem Insulin öffentlich thematisiert werden, die australische Regierung tierisches Insulin zum wichtigen Medikament deklarierte, scheint das Problem in Deutschland unbekannt zu sein. Am 15.3.2005 nahm der letzte Hersteller tierischer Insuline das komplette Angebot ersatzlos vom deutschen Markt.

Aber nichts desto trotz stehen die Krankenkassen in der Leistungspflicht, wenn es um lebensnotwendige Medikamente geht, selbst wenn sie in Zukunft aus dem Ausland zu beziehen sind. Laut Paragraph 73(3) AMG dürfen diese Medikamente importiert werden. Über eine internationale Apotheke wie z. B. Runge Pharma können die tierischen Insuline bezogen werden. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird gegebenenfalls ein ärztliches Attest verlangt, wobei die BfArM Pressemitteilung und das aktuelle Schreiben vom Bayerischen Gesundheitsministerium schon genügen sollten.

Weitere Informationen gibt es unter den Links Wichtig für Arztbesuch sowie Insuline
Lesen Sie dazu auch den folgenden Bericht

Sollte es trotz aller Unterlagen große Schwierigkeiten mit der Kostenbewilligung des tierischen Insulins geben, so kann man sich auch an diese Behörde wenden.
Weiterhin existiert ein offzielles Gerichtsurteil, welches besagt, dass die GKV die Kosten für tierische Insuline übernehmen muss, wenn der Patient seine Unterzuckerungen mit Humaninsulin nicht wahrnimmt.

Wenn ein Patient ein Medikament nicht verträgt, dann muss er es sagen und wieder das Medikament bekommen, was für ihn am verträglichsten ist. Denn die Gesundheit ist das wichtigste Gut eines Menschen.
So wie beim Humaninsulin verhält es sich auch mit dem Insulinanaloga. Das Analoga ist ein Kunstinsulin. Die einzigen natürlichen Insuline sind tierische Insuline. Belege dafür sind ausreichend vorhanden.
Mir persönlich ist aufgefallen, dass es gerade in Deutschland sehr schwierig ist eine sinnvolle Kommunikation über das Thema Tierisches Insulin zu beginnen. Die angebliche Unwirtschaftlichkeit eines Medikamentes sorgt dafür, die Menschlichkeit und die Solidarität untereinander zu vergessen. Das ist sehr bedenklich und unverantwortlich.



Aussagen, die für Allergiker synthetischer Insuline verwirrend sind:
Volksstimme-Interview mit Ministerpräsident Wolfgang Böhmer ( CDU) am 17.08.2007
"... Um eines klarzustellen : Ich gehöre nicht zu den Romantikern, die glauben, ohne Biotechnologie die Probleme des 21. Jahrhunderts lösen zu können. Diese Technologie hat es zum Beispiel ermöglicht, mit Hilfe von Kolibakterien ein wesentlich verträglicheres Humaninsulin herzustellen -- davon profitieren Tausende. Ich halte die Biotechnologie auch in Zukunft für eine förderwürdige Technologie. "   


Die Grundrechte
Artikel 1
[ Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt ]

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

  • Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  • Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Artikel 2
[ Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben ]

  • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


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